Rechtsprechung
   BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2205
BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1992,2205)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.1992 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1992,2205)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 1992 - 1 BvR 402/87 (https://dejure.org/1992,2205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Erinnerung betreffend die Erstattung der Kosten eines zweiten Rechtsanwaltes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "notwendigen Auslagen" im Verfassungsbeschwerde-Verfahren - Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines zweiten Verfahrensbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Kostenerstattung - Kosten für zweiten Anwalt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 87, 270
  • NJW 1993, 1460
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87
    Darüber hinaus beanstandete sie, daß der Gesetzgeber die Zusammensetzung der Bundesprüfstelle in verfassungsrechtlich unzureichender Weise geregelt habe (vgl. BVerfGE 83, 130 ).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83

    Erstattung von Anwaltskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei gemeinsamer

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87
    Vielmehr sind auch die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 81, 387 ).
  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 27.85

    Jugendschutz und Kunstvorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87
    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 27.85 -,.
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 148/75

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfasungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87
    Vielmehr sind auch die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 81, 387 ).
  • BVerfG, 22.04.2024 - 2 BvR 739/17

    Kammerbeschluss: Unzulässigkeit eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung im

    Dabei kann nicht in schematischer Weise auf einzelne Grundsätze des Verwaltungsprozessrechts oder der Zivilprozessordnung zurückgegriffen werden; vielmehr ist der Rückgriff durch die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens begrenzt (vgl. BVerfGE 32, 288 ; 46, 321 ; 81, 387 ; 87, 270 ; 88, 382 ; 98, 163 ).
  • BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90

    Keine erhöhte Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Beschwerdeführer

    Das gilt im vorliegenden Verfahren um so mehr, als der besonderen Schwierigkeit der Sache bereits dadurch Rechnung getragen worden ist, daß im Kostenfestsetzungsverfahren unter Abweichung von der in § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO enthaltenen Regel die Erstattungsfähigkeit der Kosten beider Anwälte, die die Beschwerdeführer gemeinschaftlich vertreten hatten, anerkannt worden ist (vgl. dazu BVerfGE 46, 321 ; 87, 270 ).
  • BVerfG, 28.09.2023 - 2 BvR 739/17

    Teilweise erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Notwendige Auslagen sind Kosten, die zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgewendet werden müssen (vgl. BVerfGE 87, 270 ; 88, 382 ; 98, 163 ; 99, 46 ).

    Vielmehr sind die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 81, 387 ; 87, 270 ; 88, 382 ; 89, 313 ; 98, 163 ).

  • StGH Baden-Württemberg, 05.10.2015 - 1 VB 15/13

    Zu der Frage der Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs im

    Zwar sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung im Verfahren vor dem Staatsgerichtshof nicht schematisch anzuwenden; vielmehr sind die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 87, 270 - Juris Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08 -, Juris Rn. 6; Graßhof, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu-Klein/Bethge, BVerfGG, § 34a Rn. 69 ).
  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvA 1/92
    Zwar sind die genannten Vorschriften im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht schematisch anzuwenden; vielmehr sind bei der Frage nach der Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Rechtsanwälte auch die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (BVerfGE 87, 270 [272]).
  • BVerfG, 22.06.1998 - 2 BvR 1516/93

    Zurückweisung von Erinnerungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren:

    Diese Frage kann nicht im Wege eines schematischen Rückgriffs auf § 91 ZPO entschieden werden; vielmehr sind auch die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; - 87, 270 [272]).
  • BVerfG, 22.07.1998 - 1 BvR 1183/90

    Zurückweisung einer Erinnerung im Verfassungsbeschwerdeverfahren:

    Im allgemeinen werden darunter diejenigen Auslagen verstanden, die zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgewendet werden müssen (vgl. BVerfGE 87, 270 [272]; 88, 382 [383]).
  • BVerfG, 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95

    Verfassungswidrigkeit der Versagung einer auf den Zeitpunkt der Antragstellung

    Die Versagung der rückwirkenden Gewährung von Prozeßkostenhilfe ist mit der vom Gericht gegebenen Begründung nicht verständlich und unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar (vgl. BVerfGE 18, 85 [BVerfG 10.06.1964 - 1 BvR 37/63] ; 87, 273 [BVerfG 03.11.1992 - 1 BvR 402/87] ; 89, 1 ).
  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 3 ZB 08.2979

    Beamtenrecht; Versetzung; Fürsorgepflichtverletzung; Schadensersatz;

    Eine andere Beurteilung ist auch nicht in besonders umfangreichen oder schwierigen Verfahren (BVerfGE 68, 237) oder in Fällen geboten, die spezielle Rechtskenntnisse verlangen (BVerfGE 87, 270), und zwar auch dann nicht, wenn die Partei keinen Rechtsanwalt gefunden haben sollte, der ihre Vertretung für die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung übernehmen wollte (OLG Celle NJW 1969, 328).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 18.03.2019 - 1 VB 50/17

    Zurückweisung einer Kostenbeschwerde im Verfassungsbeschwerdeverfahren - keine

    4 Notwendige Auslagen im Sinne von § 60 Abs. 3 VerfGHG sind diejenigen Auslagen, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof entstanden sind (vgl. zu § 34a Abs. 2 BVerfGG BVerfGE 87, 270 [272] - Juris Rn. 5).
  • BPatG, 21.09.2009 - 5 W (pat) 432/06

    Eingeschränkte Erstattung von Doppelvertretungskosten (Kosten von Rechtsanwalt

  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.2004 - 3 Ta 181/04

    Kostenerstattungsanspruch zweier Mitglieder einer Anwaltssozietät als

  • LAG Hessen, 23.11.2010 - 13 Ta 395/10

    Kostenfestsetzung - Mehrkosten für Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

  • VGH Bayern, 26.07.1999 - 1 C 99.1356

    Erstattung von Mehrkosten infolge verweisungsbedingten Anwaltswechsels

  • BPatG, 27.11.2014 - 35 W (pat) 5/12

    Kostenfestsetzung i.R.e. Antrags auf Löschung des Gebrauchsmusters " Vorrichtung

  • BPatG, 22.03.2012 - 35 W (pat) 410/08
  • BPatG, 10.10.2011 - 35 ZA (pat) 35/10
  • BPatG, 07.04.2010 - 35 W (pat) 34/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht